Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma Metallverarbeitung Buttstädt GmbH - Bahnhofstrasse 22 – 99628 Buttsätdt

www.mebutt.de

 

 


 

1.       Geltungsbereich

Für alle unsere Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartner gelten nicht, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich anerkannt. Haben wir bereits Verträge mit einem Kunden geschlossen, gelten diese Vertragsbedingungen auch dann, wenn wir nicht bei den Folgeaufträgen auf die Geltung dieser Bedingungen hinweisen; vielmehr erklärt der Kunde mit Abschluss des ersten Vertrages, dass er mit Geltung dieser Bedingungen für künftige Verträge einverstanden ist.

 

2.       Angebote, Preise, Gefahrtragung

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweiligen zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preise gelten ab Werk und schließen deshalb Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie sonstige Versandkosten nicht ein. Bei einem Netto-Bestellwert von unter EUR 50,00 sind wir berechtigt, einen Mindermengen-zuschlag von netto EUR 10,00 zu berechnen.

Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten des Kunden. Die Gefahr für die Ware geht mit ihrem Verlassen der Rampe beim Herstellerwerk oder mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und dann, wenn wir Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung der Ware übernommen haben. Der Abschluss einer Transport- oder sonstigen Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

Wir sind berechtigt, eine Anpassung der Angebotspreise an gestiegene Lohn- und Materialkosten, auch bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, vorzunehmen, wenn die Ware mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss ausgeliefert wird und die Kostensteigerung nach Vertragsabschluss eingetreten ist.

Die Kosten für auf Wunsch des Kunden angefertigte Musterstücke und Vorarbeiten trägt der Kunde. Wir berechnen insoweit die Selbstkosten. Ist der Kunde der Ansicht, dass die von uns berechneten Kosten zu hoch sind, so bleibt ihm der Nachweis, dass die Kosten nicht oder nicht in der von uns berechneten Höhe angefallen sind.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.

 

3.       Lieferungen, Gefahrübergang

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; Teillieferungen verpflichten den Kunden zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, dass die Entgegennahme der Teillieferung unzumutbar wäre.

Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines gesonderten Auftrags im Sinne dieser Bedingungen. Anlagenteile werden demontiert geliefert, soweit es die Versandart und das Transportrisiko erfordern.

Bei Abnahmeverzug trägt der Kunde die bei uns anfallenden Lagerkosten. Diese betragen für jede volle Woche der Verspätung ein halbes Prozent, insgesamt aber maximal 5 % vom Nettowert der nicht abgenommenen Ware. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren und uns bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Wir sind berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Abnahmefrist den Vertrag zu kündigen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und statt der Lieferung Schadenersatz zu verlangen.


4.       Lieferfristen und -termine

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind freibleibend. Verbindlich vereinbarte Termine verpflichten uns nur, wenn wir von unseren Kunden sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen fristgerecht erhalten haben.

Eine verbindliche Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn innerhalb der Frist der Liefergegenstand die Rampe im Herstellerwerk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Soweit die Lieferfrist nach Tagen bemessen ist, gelten ausschließlich Werktage ohne Samstag als Arbeitstage und damit Tage im Sinne der Lieferfrist.

In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsprobleme, Verkehrsstörungen usw. - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten) verlängern sich die - auch bestätigten - Lieferfristen in angemessenem Umfang. Das gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits eingetretenen Verzugs entstehen. Wird uns aufgrund solcher Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer Leistungspflicht frei, der Kunde wird von der Zahlungspflicht frei. Sofern die Lieferverzögerung ohne unser Verschulden länger als einen Monat dauert, sind wir und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

 

5.       Zahlungen

Es gelten die mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen. Soweit wir Skonto gewähren, ist der Skontoabzug nur dann gerechtfertigt, wenn der Kunde innerhalb der Skontofrist alle (Teil-)Zahlungen leistet. Mangels abweichender Vereinbarung gilt bei vereinbartem Skonto eine Frist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum und ein Skonto von 2% als vereinbart. Kommt der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 5 Tage in Rückstand, so steht uns das Recht zu, per Nachnahme zu liefern, Vorkasse zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen und von bereits mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zurückzutreten, sofern dieser nicht eine Vorauszahlung oder andere Sicherheit leistet.

 

6.       Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden sowie künftig entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware in unserem Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Soweit der Kunde die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen bis zur Höhe unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen bis zur Höhe unserer Forderung aus dem bezeichneten Geschäft an uns ab.

Der Kunde verpflichtet sich, die von uns gelieferte Ware nur mit der Maßgabe zu veräußern, dass er sich das Eigentum an dieser Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehält und vereinbart, dass anstelle des Eigentumsvorbehalts, wenn dieser durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder Vermengung erlischt, das Eigentum an der neuen Sache oder die daraus entstehende Forderung tritt.

Im Falle des Zahlungsverzugs oder eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht. Wir sind auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder in diesen Fällen die Lieferung der Sache von der vorherigen vollständigen Zahlung abhängig zu machen.

In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherheiten, die über den Wert von 120 % unserer Forderungen hinausgehen, verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern. Er tritt seine Forderungen aus den Versicherungsverträgen im Voraus an uns ab und erbringt auf unser Verlangen den Nachweis über den Abschluss der Verträge.
Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder an deren Stelle getretene Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich unter Beifügung von Dokumenten mitzuteilen.

 

7.       Gewährleistung und Haftung

Die Mängelgewähransprüche richten sich, soweit hier nichts anderes geregelt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB. Der Kunden hat mangelhafte Teile nach vorheriger Rücksprache frachtfrei an uns einzusenden.

Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr., soweit wir gebrauchte Sachen verkaufen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei vorhandenen Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Ersatzlieferung tragen wir die Kosten für das Ersatzstück einschließlich des Versands zum vertraglich ursprünglich vereinbarten Lieferort, nicht jedoch für Aus- und Einbau oder sonstigen Aufwand.

Erfolgen aufgrund eines Verlangens des Kunden die Versendung an einen anderen Ort oder Leistungen von uns vor Ort, so übernimmt der Kunde die hierdurch anfallenden Mehrkosten. Ausgetauschte Gegenstände gehen in unser Eigentum über.

Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.

Die Geltendmachung von Schadensersatz setzt voraus, dass der Kunde uns Vorsatz oder grobes Verschulden nachweist. Für Mängel oder Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch Dritte, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (soweit diese nicht vertraglich vorausgesetzt sind) entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.

Wir haften nicht für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, es sei denn, das Verschulden beträfe eine Kardinalpflicht und/oder einen Inhaber oder leitenden Angestellten unseres Unternehmens. Dieser Haftungsausschluss erfasst nicht Fälle, in denen Sach- oder Rechtsmängel infolge fahrlässiger Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.

Unsere Haftung ist beschränkt sich auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

 

8.       Montage

Wird uns neben der Lieferung auch die Montage übertragen, so erfolgt dies aufgrund eines von der Lieferung unabhängigen selbständigen Werkvertrages.

 

9.       Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, mit der der ursprünglich erstrebte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.